Mitglied werden im größten Schwimmverein der Stadt Heilbronn
Sie haben Lust auf Schwimmen, Springen oder Wasserball?
Ihr Kind soll Schwimmen lernen?
Sie haben Lust bei uns im Verein aktiv zu werden?
Dann werden Sie jetzt Mitglied!
Bitte füllen Sie dazu den Mitgliedsantrag aus und schicken Sie ihn per Email an mitgliederverwaltung@svh98.de Alternativ können Sie den Mitgliedsantrag auch dienstags zwischen 18:45 Uhr und 19:45 Uhr an unserem Infotisch im Soleo-Foyer abgeben.
Mitgliedschaft im Schwimmverein Heilbronn
Mitglied werden
Zur Aufnahme in den Verein ist ein Antrag auf Mitgliedschaft erforderlich.
Der vollständig ausgefüllte Mitgliedsantrag kann dienstags von 18:45 Uhr bis 19:30 Uhr an unserem Infotisch im Foyer des Stadtbad Soleo abgegeben oder per Email an mitgliederverwaltung@svh98 geschickt werden.
Der Mitgliedsantrag von Kindern und Jugendlichen bedarf der Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters, die gleichzeitig als Zustimmung zur Wahrnehmung von Mitgliederrechten und Pflichten gilt. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Minderjährige volljährig wird.
Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Sollte ein Mitgliedsantrag nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Eingang abgelehnt worden sein, gilt der Mitgliedsantrag als angenommen.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich am 1. Januar fällig und beträgt derzeit für
aktive Mitglieder | |
bei jährlicher Zahlung | 85,00 Euro |
passive Mitglieder | |
Erwachsene | 70,00 Euro |
Ermäßigte | 23,00 Euro |
Familienmitgliedschaft | |
umfasst zwei passive Erwachsene | 198,00 Euro |
Die dritte Mitgliedschaft für ein Kind der gleichen Familie ist kostenlos, auch wenn die Eltern nicht Mitglied im SVH sind.
Kündigung
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann satzungsgemäß nur zum Jahresende unter Wahrung einer Frist von drei Monaten erfolgen.
Die Kündigung einer Mitgliedschaft muss also spätestens am 31. September eines Jahres wie folgt eingereicht werden:
- schriftlich
- oder bei einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands eingereicht werden.
- oder Email an mitgliederverwaltung@svh98.de
Mündliche Kündigungen und Kündigungen, die bei einem Übungsleiter eingereicht wurden, sind nicht gültig.