Mitglied werden im größten Schwimmverein in Heilbronn

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Mitglied werden im größten Schwimmverein der Stadt Heilbronn

Sie haben Lust auf Schwimmen, Springen oder Wasserball?

Ihr Kind soll Schwimmen lernen?

Sie haben Lust bei uns im Verein aktiv zu werden?

Dann werden Sie jetzt Mitglied!

Bitte füllen Sie dazu den Mitgliedsantrag aus und schicken Sie ihn per Email an mitgliederverwaltung@svh98.de Alternativ können Sie den Mitgliedsantrag auch dienstags zwischen 18:45 Uhr und 19:45 Uhr an unserem Infotisch im Soleo-Foyer abgeben.

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Mitgliedschaft im Schwimmverein Heilbronn

Mitglied werden

Mitgliedsantrag herunterladenZur Aufnahme in den Verein ist ein Antrag auf Mitgliedschaft erforderlich.
Der vollständig ausgefüllte Mitgliedsantrag kann dienstags von 18:45 Uhr bis 19:30 Uhr an unserem Infotisch im Foyer des Stadtbad Soleo abgegeben oder per Email an mitgliederverwaltung@svh98 geschickt werden.

Der Mitgliedsantrag von Kindern und Jugendlichen bedarf der Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters, die gleichzeitig als Zustimmung zur Wahrnehmung von Mitgliederrechten und Pflichten gilt. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Minderjährige volljährig wird.

Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Sollte ein Mitgliedsantrag nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Eingang abgelehnt worden sein, gilt der Mitgliedsantrag als angenommen.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich am 1. Januar fällig und beträgt derzeit für

aktive Mitglieder   

bei jährlicher Zahlung
(per Lastschrift)

85,00 Euro

passive Mitglieder   

Erwachsene
(per Lastschrift)

70,00 Euro

Ermäßigte
(per Lastschrift)

23,00 Euro

Familienmitgliedschaft  

umfasst zwei passive Erwachsene
und bis zu zwei aktive Kinder

198,00 Euro

Die dritte Mitgliedschaft für ein Kind der gleichen Familie ist kostenlos, auch wenn die Eltern nicht Mitglied im SVH sind.

Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann satzungsgemäß nur zum Jahresende unter Wahrung einer Frist von drei Monaten erfolgen.

Die Kündigung einer Mitgliedschaft muss also spätestens am 31. September eines Jahres wie folgt eingereicht werden:

Mündliche Kündigungen und Kündigungen, die bei einem Übungsleiter eingereicht wurden, sind nicht gültig.

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